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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ME GROUP SWITZERLAND AG


Deutsche Version, Juni 2025

1. Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Produkte“) der ME GROUP CH. Sollten die Bestimmungen einer Kauf- oder Werkvertragsbestätigung der ME GROUP CH aufgrund eines Kauf- oder Werkvertrages anwendbar sein, so gelten diese AGB ergänzend. Abweichende Bestimmungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn sie von der ME GROUP CH ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden. Die AGB sind auf der Website veröffentlicht und treten in Kraft, sobald im Angebot oder in der Auftragsbestätigung darauf verwiesen wird.

2. Angebotsunterlagen
Technische Unterlagen wie Kataloge, Prospekte, Zeichnungen, Masse, Abbildungen und ähnliche Dokumente dienen, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, ausschliesslich als Richtwerte und Angebote zur Erstellung von Offerten. Sie bleiben Eigentum der ME GROUP CH und dürfen ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

3. Angaben der ME GROUP CH und Zustandekommen des Vertrages
Kundenseitige Angebotsanfragen, Offerten und Auftragsbestätigungen von ME GROUP CH sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn er von ME GROUP CH bestätigt wird. Erfolgt keine ausdrückliche Bestätigung, gelten ein korrekter Lieferschein oder eine korrekte Rechnung als Bestätigung. Anstelle einer schriftlichen, vorbehaltlosen Annahme durch den Kunden kann auch die Auslieferung der Produkte den Vertragsschluss herbeiführen.

4. Preise und Lieferbedingungen
Die Preise verstehen sich netto ab Werk (exklusive Mehrwertsteuer) und ohne Verpackung. Sie können frei vereinbart werden, und die ME GROUP CH behält sich vor, den Transport nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Wünscht der Kunde eine von der Offerte der ME GROUP CH abweichende Versandart, trägt er die dadurch entstehenden Kosten. Gleiches gilt für spezielle oder zusätzliche Verpackungswünsche des Kunden. Die Kosten für sämtliche Verpackungen richten sich nach den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preisen.

5. Zahlungsbedingungen und Erfüllungsort
Der Zahlungstermin ist verbindlich und sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum, rein netto und ohne Abzug. Alle Überweisungsgebühren, die von der Bank des Kunden erhoben werden, trägt der Kunde. Bei nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde ab dem Fälligkeitsdatum ohne Mahnung einen Verzugszins von 5 %. Die ME GROUP CH ist in diesem Fall berechtigt, die Erfüllung weiterer vertraglicher Verpflichtungen, einschliesslich Gewährleistungsansprüchen, bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen. Darüber hinaus kann die ME GROUP CH dem Kunden einen Verzug von 5 % auf die Gesamtforderung in Rechnung stellen.

Kommt der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, ist die ME GROUP CH berechtigt, ohne vorherige Mahnung alle noch offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen. Die ME GROUP CH kann zudem sämtliche noch ausstehenden Lieferungen einstellen, Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung erbringen, vom Vertrag zurücktreten, die vertraglichen Leistungen verweigern und/oder gegebenenfalls Schadenersatz verlangen.

Während des Zahlungsverzuges hat der Kunde keine Verfügungsrechte an den von der ME GROUP CH erbrachten Leistungen.

6. Eigentumsvorbehalt
Die von ME GROUP CH gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum der ME GROUP CH. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Produkte weder verpfändet noch zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

7. Lieferfristen, Versand, Gefahrübertragung
Die angegebenen Liefertermine gelten ab dem Lieferwerk oder Auslieferungslager der ME GROUP CH. Sie sind als unverbindliche Richtwerte zu verstehen und werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch ohne rechtliche Verpflichtung. Die ME GROUP CH bemüht sich, etwaige Verzögerungen so schnell wie möglich zu beheben.

Die Transportgefahr liegt vollständig beim Kunden. Transportschäden sind vom Kunden zu tragen, zu versichern oder auf Rechnung der ME GROUP CH abzudecken. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten von der ME GROUP CH abgeschlossen.

Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, die Bahn, die Post oder einen anderen Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Verantwortung für die Versicherung obliegt dem Kunden. Etwaige Folgeschäden trägt der Kunde ebenfalls in vollem Umfang.

8. Prüfung und Abnahme der Produkte
Die ME GROUP CH prüft die Produkte vor dem Versand im Rahmen des Üblichen. Nach Erhalt der Produkte ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich an den Hauptsitz der ME GROUP CH zu melden. Unterlässt der Kunde dies, gelten die Produkte als genehmigt. Eine Mängelrüge entbindet den Kunden nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

Jegliche Ansprüche erlöschen, wenn das Produkt durch Dritte umgebaut wurde. Entsprechen die Eigenschaften des Produkts nicht den vertraglichen Vereinbarungen, ist der Kunde verpflichtet, die ME GROUP CH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Funktionalität der Produkte setzt eine Verwendung gemäss den Instruktionen der ME GROUP CH voraus.

Die Installation und Inbetriebnahme des Produkts erfolgt in der Regel durch die ME GROUP CH und wird zu den jeweils gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt. Eine eigenständige Inbetriebnahme durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der ME GROUP CH zulässig.

Ein Umtauschrecht besteht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Produkte, sofern ein Fabrikationsfehler nachgewiesen wird. Für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme, nachlässige Nutzung, übermässige Beanspruchung oder unzulässige Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden verursacht werden, übernimmt die ME GROUP CH keine Haftung.

9. Gewährleistung, Haftung für Mängel

9.1 Gewährleistungsumfang und -leistungen
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Auslieferung des Produkts oder, falls dieses später in Betrieb genommen wird, mit dem ersten Tag der Inbetriebnahme. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Verschleissteile wie Dichtungen, Führungen, Transportbänder, Kabel und Sicherungen sowie elektrische Bauteile wie Motoren, Transformatoren, Lampen und Sicherungen. Für solche Teile beträgt die Gewährleistungsfrist maximal zwei Jahre, sofern das Produkt nicht in Betrieb ist und auf Anfrage eine entsprechende Gewährleistung vereinbart wurde.

Tritt während der Gewährleistungszeit ein Mangel auf, hat der Kunde diesen unverzüglich der ME GROUP CH zu melden. Die ME GROUP CH wird nach eigenem Ermessen das Produkt entweder kostenlos reparieren oder dem Kunden im Austausch ein mangelfreies Produkt liefern, sofern das mangelhafte Produkt zurückgegeben wird. Sollte die ME GROUP CH die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist ablehnen, ist der Kunde berechtigt, die Reparatur oder den Austausch durch einen Dritten auf Kosten der ME GROUP CH durchführen zu lassen.

Die Gewährleistung umfasst ausschliesslich Konstruktions- und Materialfehler, die durch die ME GROUP CH zu vertreten sind. Alle anderen Arbeiten, wie Demontage, Montage, Wartezeiten und Reisekosten, gehen zu Lasten des Kunden.

Für Fremdprodukte gelten ausschliesslich die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers.

9.2 Gewährleistungsbegrenzungen und Garantiebedingungen
Verschleissteile sind von jeglicher Garantie ausgeschlossen. Die ME GROUP CH übernimmt keinerlei Garantieleistungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, auch nicht im Hinblick auf Sachmängel oder Mängelfolgeschäden. Eine Übernahme weitergehender Garantieverpflichtungen oder Haftung für Mängelfolgeschäden ist für die ME GROUP CH ausgeschlossen.

Die ME GROUP CH haftet nicht für Schäden, die nicht nachweislich auf schlechtes Material, fehlerhafte Konstruktion oder mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere Schäden infolge natürlicher Abnutzung, unzureichender Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrischer Einflüsse sowie unsachgemässer Reparaturen oder Änderungen, die nicht von der ME GROUP CH durchgeführt wurden.

Die ME GROUP CH übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Film, Daten oder anderen Materialien, die durch unsachgemässe Behandlung, Änderungen, Umbauten oder den Funktionsausfall ihrer Produkte entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die im Zusammenhang mit einer Neuinstallation auftreten.

9.3 Vorgehen im Gewährleistungsfall
Bei Mängeln oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist der Kundenservice der ME GROUP CH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung muss per E-Mail, Telefax oder Brief erfolgen. Der Mangelberechtigte ist während der üblichen Geschäftszeiten auch per E-Mail zu kontaktieren.

9.4 Wartung
Der Kunde hat die Möglichkeit, mit der ME GROUP CH einen Wartungsvertrag abzuschliessen. Dieser wird zu den aktuell gültigen Preisen der ME GROUP CH angeboten.

10. Software
Mit den Produkten der ME GROUP CH wird die entsprechende Software mitgeliefert. Die Software darf nur zum eigenen Gebrauch des Kunden auf der von ME GROUP CH gelieferten Hardware genutzt werden. Es ist dem Kunden untersagt, die Software zu kopieren, zu vervielfältigen, umzustellen oder an Dritte weiterzugeben.

11. Mündliche Vereinbarungen
Alle Vereinbarungen, die von den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur gültig, wenn sie von der ME GROUP CH schriftlich bestätigt werden.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis zwischen der ME GROUP CH und dem Kunden unterliegt dem Schweizerischen Obligationenrecht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dielsdorf. Die ME GROUP CH ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz oder Wohnsitz zu verklagen.

13. Schlussbestimmungen Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.